Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung von EMS-Trainingsleistungen zwischen dem Anbieter („Studio") und dem Kunden („Mitglied"), soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Soweit Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Vertragspartner sind, gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mitgliedsvertrags im Studio zustande.
Beim Online-Vertragsschluss stellt das Mitglied durch Betätigung der vorgesehenen Schaltfläche (z. B. „kostenpflichtig bestellen/anmelden") ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Studios (z. B. per E-Mail) zustande. Der Vertragstext wird vom Studio gespeichert und dem Mitglied (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung erhält das Mitglied gesondert.
Soweit das Studio ein Zutritts- oder Buchungsmedium (z. B. Karte, Chip, Armband, App-QR-Code, Online-Account) verwendet, darf dieses nur persönlich genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist der Vertragsschluss nur mit Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter möglich, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gilt.
Art, Umfang und Ort der Leistungen (insbesondere Anzahl/Dauer der EMS-Trainingseinheiten, Vertragslaufzeit, Beiträge, ggf. Zusatzleistungen) ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag und dem jeweils gewählten Tarif.
EMS-Training erfolgt regelmäßig im Terminbetrieb. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Trainings zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht; das Studio wird sich jedoch um eine zumutbare Terminierung bemühen. Öffnungs- und Trainingszeiten werden im Studio bzw. online bekanntgegeben.
Das Studio behält sich vor, in der Zeit vom 24. 12. eines Jahres bis einschließlich 02. 01. des Folgejahres Betriebsferien durchzuführen. In diesem Zeitraum finden regelmäßig keine Trainingstermine statt. Bereits vereinbarte Termine in diesem Zeitraum können nach Absprache nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung für in diesen Zeitraum fallende Termine besteht nicht.
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert oder verlegt werden (Textform genügt, z. B. E-Mail, App oder Messengerdienst, sofern angeboten). Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann das Studio eine angemessene Ausfallpauschale nach Maßgabe des Mitgliedsvertrags / Preisverzeichnisses verlangen; dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Trainingsdauer entsprechend verkürzen; ein Anspruch auf Nachholung der verkürzten Zeit besteht nicht.
Das Mitglied hat die Hausordnung sowie Anweisungen des Personals zu beachten. Aus Gründen der Sicherheit kann das Studio die Nutzung einzelner Bereiche/Geräte zeitweise einschränken, soweit dies erforderlich und für das Mitglied zumutbar ist.
Das entgeltliche oder sonst gewerbliche Anbieten von Trainings- oder Beratungsleistungen im Studio ist ohne ausdrückliche Vereinbarung untersagt.
Soweit das Studio Spinde zur Verfügung stellt, dürfen diese nur während der Anwesenheit genutzt werden. Für Verlust / Beschädigung von Wertgegenständen haftet das Studio nur nach Maßgabe von Ziffer 6.
Soweit Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Bei unberechtigter Nutzung kann das Studio nach vorheriger Ankündigung und unter Beachtung der Beschilderung ein Abschleppen veranlassen; dem Mitglied können die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit das Mitglied die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat.
EMS-Training stellt eine körperliche Belastung dar. Das Mitglied versichert, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen. Vor Trainingsbeginn ist ein Gesundheits-/Anamnesefragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen; Änderungen des Gesundheitszustands sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann das Studio die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen.
Das Mitglied hat die Trainingsanweisungen (insbesondere zur EMS-Ausrüstung, Elektroden, Intensitätseinstellungen und Körperhaltung) zu befolgen und Störungen des Trainingsbetriebs zu unterlassen. Das Mitglied hat die Ausstattung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.
Zutritts- oder Buchungsmedien sowie Zugangsdaten sind sicher zu verwahren. Verlust oder Verdacht eines Missbrauchs ist unverzüglich mitzuteilen. Das Studio ist berechtigt, betroffene Medien / Accounts zu sperren.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Das Studio ist berechtigt, zur Missbrauchsvermeidung Identitätskontrollen (z. B. Ausweiskontrolle, Fotoabgleich) durchzuführen.
Überlässt das Mitglied ein Zutritts- oder Buchungsmedium vorsätzlich oder grob fahrlässig einem Dritten zur unberechtigten Nutzung, kann das Studio für den hierdurch typischerweise entstehenden Aufwand (insbesondere Sperrung / Administration, zusätzliche Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen) einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von EUR 50,00 je Verstoß verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Studio bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Rechte, insbesondere eine außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt.
Rauchen, der Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen sowie das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in das Studio sind untersagt. Bei Verstößen kann das Studio das Hausrecht ausüben und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen; Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Begleitpersonen (auch Kinder) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Studios mitgebracht werden. Tiere dürfen nicht in das Studio mitgenommen werden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt (z. B. Assistenzhunde).
Beiträge und ggf. einmalige Gebühren werden zu den im Mitgliedsvertrag vereinbarten Zeitpunkten fällig. Monatliche Beiträge sind — sofern nicht anders vereinbart — jeweils im Voraus zum 1. Werktag eines Monats fällig.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied sorgt für ausreichende Kontodeckung. Andere Zahlungsarten können im Einzelfall vereinbart werden.
Kosten, die durch vom Mitglied zu vertretende Rücklastschriften entstehen, sind vom Mitglied in nachgewiesener Höhe zu erstatten (z. B. Bankentgelte). Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug kann das Studio Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung verlangen, soweit diese vom Mitglied zu vertreten sind.
Erhöht oder ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändern sich die Beiträge entsprechend im Umfang der Umsatzsteueränderung. Die Anpassung wird ab dem auf die Änderung folgenden Monat wirksam.
Die Vertragslaufzeit beginnt zum im Mitgliedsvertrag vereinbarten Beginn. Eine ggf. vereinbarte Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.
Soweit im Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach der Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
Die ordentliche Kündigung kann in Textform (z. B. E-Mail) erklärt werden; die Kontaktdaten ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag bzw. dem Impressum. Das Mitglied soll zur Zuordnung Name und Mitgliedsnummer angeben; ist die Mitgliedsnummer nicht bekannt, genügen andere eindeutige Angaben (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum). Wurde der Vertrag online abgeschlossen oder online angeboten, stellt das Studio — soweit gesetzlich erforderlich — zusätzlich eine Online-Kündigungsmöglichkeit („Kündigungsbutton") bereit.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine dauerhafte sportliche Untauglichkeit kann — bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Nachweises — einen wichtigen Grund darstellen. Ein Umzug stellt regelmäßig keinen wichtigen Grund dar, sofern das Studio seine Leistungen weiterhin anbietet.
Eine Stilllegung (Ruhen) des Vertrages kann im Einzelfall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. längere Erkrankung, Schwangerschaft) vereinbart werden. Dauer, Nachweise und ggf. Verwaltungsgebühren ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag bzw. dem Preisverzeichnis.
Kann das Studio seine Leistungen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Anordnung, höhere Gewalt), vorübergehend ganz oder teilweise nicht erbringen, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Nutzung. Für Zeiträume, in denen die Leistung nicht erbracht werden kann, werden Beiträge nicht geschuldet. Bereits gezahlte Beiträge werden — nach Wahl des Mitglieds — erstattet oder als Gutschrift / Vertragsverlängerung verrechnet.
Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Das Mitglied nutzt das Studio und nimmt am Training auf eigene Verantwortung teil. Das gilt nicht, soweit Schäden durch eine Pflichtverletzung des Studios verursacht wurden.
Für mitgebrachte Gegenstände haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verwahrung in einem vom Studio zur Verfügung gestellten Spind bleibt dies unberührt, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses (z. B. Stammdaten, Zahlungsdaten, Terminverwaltung). Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer, enthält die Datenschutzerklärung des Studios.
Soweit Zutrittsdaten (Datum, Uhrzeit, Mitgliedskennung) erfasst werden, erfolgt dies zur Zugangskontrolle und Sicherheit. Speicherfristen richten sich nach der Datenschutzerklärung.
Soweit das Studio Videoüberwachung einsetzt, erfolgt dies nur im rechtlich zulässigen Rahmen und unter Hinweis durch entsprechende Beschilderung. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen vor Ort.
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie werden nur wirksam, wenn das Mitglied ihnen zustimmt. Zwingende gesetzliche Änderungen gelten unabhängig hiervon; das Studio wird hierüber informieren.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch.